Die Interkulturelle Begegnungsstätte bietet in den Stadtteilen Eimsbüttel und St. Pauli Integrationskurse an. Diese werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert. Die Kurse finden vormittags oder abends von Montag bis Donnerstag statt.

Vereinbaren Sie einen Termin in der Lernberatung. Dort können Sie sich für einen Kursplatz anmelden. Unsere Kurskoordinatorin kann Ihnen einen zu Ihrem Vorwissen passenden Kurs anbieten. Für Fortgeschrittene oder Wiederholer*innen ist der Einstieg auch in laufende Kurse möglich.

In Kürze starten folgende Integrationskurse:

                                                                                                                                                                Stand 18.09.2023

Aufbau:

Ein Integrationskurs besteht aus: 6 Module Deutschkurs + 1 Modul Orientierungskurs. Bemerkung: 1 Modul umfasst 100 Unterrichtseinheit (UE), eine UE entspricht 45 Minuten Ziel der Teilnahme ist Erwerb des B1-Sprachzertifikat sowie des Leben-in Deutschland-Zertifikats.

Zielgruppe:

  • Personen mit einer Berechtigung oder Verpflichtung zu einem Integrationskurs vom Jobcenter oder Ausländerbehörde
  • Neu Zugewanderte
  • EU-Bürger*innen
  • Migrant*innen, die schon länger in Deutschland leben
  • Alle Migrantinnen und Migranten, die durch Eigeninitiative einen Integrationskurs besuchen möchten

Kosten:

  • 229,- € für 100 UE á 45 Minuten mit Berechtigung oder Verpflichtung
  • 0,- € für 100 UE á 45 Minuten bei Kostenbefreiung bei Bezug von SGBII, Wohngeld, Sozialhilfe

Information und Anmeldung:

Einstufungstest:

  • Jede*r muss einen Einstufungstest schreiben
  • die Anmeldung hierfür ist jederzeit möglich

Vereinbaren Sie einen Termin in der Lernberatung. Dort können Sie sich für einen Kursplatz anmelden. Unsere Kurskoordinatorin kann Ihnen einen zu Ihrem Vorwissen passenden Kurs anbieten.

Bitte mitbringen:

  • Pass / Personalausweis
  • Berechtigung oder Verpflichtung von Jobcenter oder Ausländerbehörde
  • Meldebestätigung
  • Eventuell aktuellen Bescheid über SGB II, Wohngeld oder Sozialhilfe
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